AGB „Die Reisefamilie“

1. Buchung

Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Teilnehmer dem Reiseveranstalter "Die Reisefamilie" den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots ist die Reiseauschreibung. Der Reisevertrag kommt erst mit der Annahme durch "Die Reisefamilie" zustande, diese erfolgt durch die Zustellung der Reisebestätigung per Mail oder Post.

2. Die Buchung erfolgt schriftlich.
Sie können uns Ihre Buchung per Mail senden, faxen und dazu das Buchungsformular auf unserer Homepage ausfüllen.  Mit der schriftlichen Buchung werden unsere  Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

3. Anzahlung                                

Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung innerhalb von fünf Werktagen (variiert je nach Unterkunft, da wir deren Anzahlunsmodalitäten übernehmen) auf das „Die Reisefamilie“ Konto fällig. Versicherungsprämien, sogenannte Billigflüge sowie Charter- und Linienflüge mit einer Stornogebühr von 100% sind sofort zu bezahlen. Der Restbetrag der Reise muss bis vier Wochen vor Anreisedatum auf unserem Konto eingegangen sein. Bei NICHT erfolgtem vollständigen Zahlungseingang bis 5 Werktage for Reiseantritt ist KEIN Versand der Reiseunterlagen möglich. Ohne Zahlungsnachweis besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung. Dann wird der Reisevertrag entsprechend Ziffer 4. gewertet. Wenn die Buchung weniger als vier Wochen vor Reisebeginn erfolgt, ist der Gesamtpreis sofort fällig.

4. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Beginn einer Reise vom Vertrag zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen aus Gründen der Beweissicherung, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei „Die Reisefamilie“. Die Stornopauschalen für Reisen betragen maximal:

  • bis 30. Tag vor Reisebeginn: 30 % Reisepreises
  • bis 15.Tag vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises
  • ab 7. Tag vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises

Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Ihnen bleibt unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als in den vorstehenden Pauschalen angenommen.

Ausnahme: Bei der Vermittlung von Unterkünften, gelten die Stornosätze der Unterkünfte, wenn diese abweichend sind. Eine Abweichung ist z.B. der AllgäuStern in Sonthofen. Hier sind ab Buchung 60% Storno fällig, daher müssen wir eine recht hohe Anzahlung vom Kunden fordern.

5. Bearbeitungsgebühr bei Ausfall oder nicht Zustandekommen der Reise (wegen behördlich angeordneter Coronamaßnahmen oder bei Pauschalreisen mit kostenloser Stornomöglichkeit beim Veranstalter)

Falls die Reise aufgrund Corona Reisewarnungen, Hotelschließungen oder Shut Downs abgesagt werden muss, durch einen Veranstalter abgesagt wird oder vom Kunden bei kostenloser Stornomöglichkeit durch den Veranstalter (TUI, FTI usw) nicht angetreten wird, wird eine Bearbeitungsgebühr für die Reisefamilie fällig (da wir keine staatlichen Coronahilfen erhalten)

50,- Euro Reisepreis bis 1000,- Euro

75,- Euro ab 1000,- Euro jeweils pro Buchung/Familie ein.

6. Haftungsausschluss eigene Veranstaltungen wie Wandern oder Yoga

  1. Die Teilnahme an den sportlichen Veranstaltungen (Wandern, Yoga) von der Reisefamilie erfolgt auf eigenes Risiko.
  2. Der Veranstalter schließt die Haftungsübernahme für Schäden jeglicher Art aus, die nicht auf einem grob fahrlässigem Fehlverhalten des Veranstalters und der Tourenführer beruht. Dies gilt sowohl für Personen- als auch für Sachschäden, insbesondere für Folgen von Unfällen und für abhanden gekommene Gestände (z.B. Rucksäcke, Bekleidungsstücke, Zubehör u.a.). Der Abschluss einer privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung wird den Teilnehmern empfohlen.
  3. Der Veranstalter setzt voraus, dass gegen eine Teilnahme an den Touren keinerlei gesundheitliche Bedenken bestehen. Die Teilnehmer der Touren erklären mit ihrer Anmeldung verbindlich die Unbedenklichkeit gesundheitlicher Risiken.
  4. Die Teilnehmer erkennen den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an.
  5. Der Teilnehmer wird weder gegen den Veranstalter und Organisator oder den Tourführer/Yogalehrer Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahmen entstehen können, geltend machen. Dies gilt sowohl für Personen – als auch für Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von Unfällen.
  6. Für eventuelle seelische, körperliche oder materielle Schäden wird keine Haftung übernommen.
    (Stand 03.08.2020)

7. Umbuchung
Umbuchungswünsche können, sofern ihre Durchführung möglich ist, in der Regel erst nach Ihrem Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung zu den unter „Rücktritt” dargestellten Bedingungen vorgenommen werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen, hier helfen wir Ihnen gern weiter und berechnen nur eine Bearbeitungspauschale von 30 €.
Können die Teilnehmer eine gleiche Anzahl Ersatzpersonen zum gleichen Reisetermin, Reisepreis und Reiseziel stellen, so wird lediglich eine Umbuchungsgebühr von 50,- Euro berechnet. Teilnehmer und Ersatzperson haften für die Erbringung der Umbuchungsgebühr und des Reisepreises. Sprechen wichtige Gründe wie in § 651 b Abs. 1 BGB erläutert gegen die Teilnahme einer gestellten Ersatzperson, so behalten wir uns das Recht vor diese abzulehnen. Alle anderen Buchungsänderungen oder eine verlorengegangene Bestätigung, die das Versenden einer neuen Buchungsbestätigung erfordern, werden pauschal mit 20,- Euro berechnet - hiervon ausgenommen sind Nachbuchungen von zusätzlichen Teilnehmern oder Verlängerungen des Mietzeitraums, die vor dem Anreisetermin erfolgen. Reisen mehr Teilnehmer an, als angemeldet worden sind und wird dadurch eine Nachberechnung der zusätzlichen Teilnehmer nach dem Anreisetermin notwendig, kostet dies 20,- Euro zusätzlich zum regulären Reisepreis pro Teilnehmer. Wird keine Ersatzperson gestellt, fallen für die Teilnehmer oben genannte Kosten an.

8. Versicherungen

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritt-Versicherung inklusive Abbruch. Nicht über „Die Reisefamilie“ gebuchte Leistungen können nur über eine gesonderte Reiserücktritt-Versicherung versichert werden. Reiseveranstalter und Reisebüro sind mit der Schadensregulierung nicht befasst. Der Abschluss einer Unfall- sowie eine Krankenrücktransportsversicherung wird ebenfalls vom Veranstalter empfohlen, die Beteiligungen an sportlichen oder anderen Freizeitaktivitäten liegen in der eigenen Verantwortung des Reisenden (Eltern haften für ihre Kinder). Sportgeräte wie Ski oder Fahrzeuge wie Fahrräder sollten vor Gebrauch geprüft werden. 

9. Vermittlung von Flügen
Für die Vermittlung von Linienflügen und sogenannten Billigflügen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr, die seperat ausgewiesen wird. Für vermittelte Flüge gelten die jeweils gültigen Stornobedingungen der Fluggesellschaften.

10. weitere Haftung
Wir verpflichten uns, unsere im Prospekt angegebenen Leistungen gewissenhaft und korrekt zu erbringen.
„Die Reisefamilie“ haftet nicht für Leistungsstörungen, die wir nicht zu vertreten haben, z.B. in Fällen „höherer Gewalt” wie Naturereignissen, Umweltkatastrophen, Krieg, Krisen, Streiks, Epidemien etc.. Des Weiteren besteht keine Haftung bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäck Versicherung.
Die vertragliche Haftung von „Die Reisefamilie“ für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder „Die Reisefamilie“ für diese Schäden allein aufgrund des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle gegen „Die Reisefamilie“ gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden pro Reisenden und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Eltern sind für die Aufsicht ihrer Kinder selbst verantwortlich.

11. Rücktritt wegen nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl

Die Reisefamilie kann bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten (Zugang beim Reisenden). Die Reiseteilnehmer werden selbstverständlich schon früher informiert, sofern schon früher ersichtlich ist, das die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet. Der gezahlte Reisepreis wird umgehend erstattet.

12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Reisestörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Unsere Mitarbeiter vor Ort bzw. der jeweilige örtliche Leistungsträger sind sofort über Störungen am Urlaubsort in Kenntnis zu setzen.
Sollten diese Personen nicht am Ort sein, reicht eine sofortige Mitteilung an „Die Reisefamilie“, worin die Mängel beschrieben sind und um Abhilfe nachgesucht wird. Unsere Mitarbeiter vor Ort bzw. der jeweilige Leistungsträger werden unverzüglich – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – für Abhilfe sorgen. Unterlässt der Reisende es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, Ansprüche jeglicher Art anzuerkennen.
Wird eine von uns veranstaltete Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, und leistet „Die Reisefamilie“ innerhalb einer angemessenen, vom Reisenden gesetzten Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für „Die Reisefamilie“ erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
Der Bestimmung einer Abhilfefrist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von „Die Reisefamilie“ verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. „Die Reisefamilie“ empfiehlt, die Kündigung im Eigeninteresse schriftlich auszusprechen.
Wird der Vertrag gekündigt, so schuldet der Reisende „Die Reisefamilie“ den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Reisepreis. Dies gilt nicht, soweit die Leistungen infolge der Aufhebung des Vertrages für ihn kein Interesse haben.

13. Fremdleistungen

Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (Ausflüge, Sportevents, Kurse, Theaterbesuche, Busfahrten etc.), haftet Die Reisefamilie nicht, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen (unter Angabe des vermittelten Vertragspartners) eindeutig gekennzeichnet werden, so dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen der Reisefamilie sind.

Bei der Vermittlung von Pauschalreisen von anderen Reiseveranstaltern oder von Flügen, Mietwagen usw., gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie die Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners, sofern diese einbezogen sind. Die Reisefamilie schuldet Ihnen die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht die Leistungserbringung selbst.

14. Beanstandungen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber „Die Reisefamilie“ geltend zu machen. Dies sollte im Eigeninteresse schriftlich geschehen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche geltend gemacht werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert gewesen ist.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Gleiches gilt für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

15. Allgemeines
Die Berichtigung von offenkundigen Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Änderungen des Reiseprogramms oder einzelner Leistungen aus Gründen höherer Gewalt bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

16. Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Vertragsparteien oder solche die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist Bad Kreuznach.



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